1. Ziele
Unser Bund ist ein christlicher Pfadfinderbund.
Er fühlt sich der Deutschen Jugendbewegung verbunden.
Unser Bund soll junge Menschen zum christlichen Glauben führen helfen. Er soll eine Gemeinschaft von Christen sein.
Unser Bund soll die Mädchen und Jungen zu pfadfinderischem Bewusstsein führen. Er ist eine Gemeinschaft von Pfadfindern. Das bedeutet für uns, dass der einzelne in der Lage ist, sein Leben selbstständig zu führen und zu meistern und Schwächen zu überwinden, und dass er unser Land zu dessen Wohl mitgestaltet, den Gedanken der Freundschaft zu allen Völkern wach hält und ein offenes Herz für die Bedürfnisse der Schwachen hat. Ein Pfadfinder schützt die Natur.
Unser Bund soll eine feste und verbindliche Gemeinschaft sein. Er besteht aus Mädchen und Jungen, die Verantwortung für eine Gemeinschaft spüren und tragen lernen sollen. Er besteht aus Menschen, die sich auf die Grundsätze unseres Bundes und dessen Gemeinschaft verpflichtet haben.
2. Zeichen
Das Zeichen des Pfadfinderbundes Kreuzfahrer ist die Kreuzlilie.
Seine Tracht sind das dunkelgrüne Hemd mit den jeweiligen Rangabzeichen (und optional mit dem Bundeszeichen) und die Jungenschaftsjacke mit dem Bundeszeichen, sowie die Lederhose oder die schwarze Hose. Dazu wird das Halstuch der jeweiligen Stufe getragen.
Die Bundesfarben sind grün – gold
3. Gliederung
Der Pfadfinderbund Kreuzfahrer besteht in regional verteilten Stämmen aus drei Stufen, die sich aus dem Alter und der persönlichen Entwicklung der einzelnen Mitglieder ergeben:
Wölflinge
Die Wölflinge sind Mädchen und Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren (Ausnahmen hiervon sind möglich). Sie bilden den Stämmen angegliederte Meuten.
Mädchenschaft
Die Mitglieder der Mädchenschaft sind Mädchen im Alter von zehn bis zwanzig Jahren (Ausnahmen sind möglich). Sie bilden den Stämmen angegliederte Sippen. Die Sippen eines Stammes bilden eine Gilde. Ältere können Mitglied der Mädchenschaft sein, wenn sie in ihr eine Führungsposition innehaben oder aktiv am Sippenleben teilnehmen.
Jungenschaft
Die Mitglieder der Jungenschaft sind Jungen im Alter von zehn bis zwanzig Jahren (Ausnahmen hiervon sind möglich). Sie bilden den Stämmen angegliederte Sippen. Die Sippen eines Stammes bilden eine Gilde. Ältere können Mitglied der Jungenschaft sein, wenn sie in ihr Führungspositionen innehaben.
Kreuzfahrer
Die Kreuzfahrer sind Frauen und Männer ab achtzehn Jahren. Sie bilden Kreuzfahrerrunden, die den Stämmen angegliedert sein können.
4. Ränge
Im Pfadfinderbund Kreuzfahrer bestehen folgende Ränge:
Wölflinge
-Frischling sie bzw. er kann nach Ermessen der Meutenführerin bzw. des Meutenführers ernannt werden.
-Wölfling sie bzw. er wird nach bestandener Wölflingsprobe von der Meutenführerin bzw. vom Meutenführer ernannt.
Mädchenschaft
-Knappe sie wird nach bestandener Knappenprobe von der Sippenführerin ernannt
-Waldläuferin sie wird nach bestandener Waldläuferinnenprobe von der Gildenführerin ernannt.
-Pfadfinderin sie wird nach bestandener Pfadfinderprobe von der Mädchenschaftsführung ernannt
Jungenschaft
-Knappe er wird nach bestandener Knappenprobe vom Sippenführer ernannt.
-Späher er wird nach bestandener Späherprobe vom Gildenführer ernannt.
-Pfadfinder er wird nach bestandener Pfadfinderprobe vom Jungenschaftsfüher ernannt.
Kreuzfahrer
-Kreuzfahrer sie bzw. er wird von der bzw. von dem Kreuzfahrerältesten ernannt, wenn sie bzw. er christlich getauft ist, volljährig ist, vom Rang her Pfadfinder ist, und nach Vorschlag durch eine Kreuzfahrerin bzw. eines Kreuzfahrers vom Kreuzfahrerkonvent mit einfacher Mehrheit gewählt worden ist.
Sofern eine Kreuzfahrerin ein Führungsamt in der Mädchenschaft innehat, hat sie dort die gleichen Rechte wie eine Pfadfinderin.
Sofern ein Kreuzfahrer ein Führungsamt in der Jungenschaft innehat, hat er dort die gleichen Rechte wie ein Pfadfinder.
4. Führung
Im Pfadfinderbund Kreuzfahrer bestehen folgende Ränge:
Wölflinge
Eine Meute wird von der Meutenführerin bzw. vom Meutenführer verantwortlich geführt. Sie bzw. er muss Pfadfinder, Kreuzfahrerin oder Kreuzfahrer sein und wird von der Wolfsführerin bzw. vom Wolfsführer und von der Stammesführerin bzw. vom Stammesführer ernannt.
Die Wölflinge werden von der Wolfsführerin bzw. vom Wolfsführer verantwortlich geführt. Sie bzw. er muss Kreuzfahrerin bzw. Kreuzfahrer sein und wird von der Bundesführerin bzw. vom Bundesführer berufen.
Mädchenschaft
Eine Sippe wird von der Sippenführerin verantwortlich geführt. Sie muss Pfadfinderin sein und wird vom Sippenthing gewählt und von der Gildenführerinbestätigt. Das Sippenthing besteht aus den Knappen, Waldläuferinnen, Pfadfinderinnen und aktiven Kreuzfahrerinnen einer Sippe und beschließt über alle Angelegenheiten der Sippe.
Eine Gilde wird von der Gildenführerin verantwortlich geführt. Sie muss Pfadfinderin sein und wird vom Gildenthing gewählt und bestätigt. Das Gildenthing besteht aus den Knappen, Waldläuferinnen, Pfadfinderinnen und aktiven Kreuzfahrerinnen einer Gilde und beschließt alle Angelegenheiten der Gilde.
Die Mädchenschaft wird von der Mädchenschaftsführung verantwortlich geführt. Die Mädchenschaftsführung besteht zurzeit aus allen Kreuzfahrerinnen der Mädchenschaft. Die Mädchenschaftsführung wird vom Mädchenschaftsthing gewählt. Das Mädchenschaftsthing besteht aus den Pfadfinderinnen und aktiven Kreuzfahrerinnen der Mädchenschaft und beschließt über alle Angelegenheiten der Mädchenschaft. Andere Mitglieder der Mädchenschaft haben lediglich Anwesenheitsrecht.
Jungenschaft
Eine Sippe wird vom Sippenführer verantwortlich geführt. Er muss Pfadfinder sein, wird vom Sippenthing gewählt und vom Gildenführer bestätigt. Das Sippenthing besteht aus den Knappen, Spähern und Pfadfindern einer Sippe und beschließt über alle Angelegenheiten der Sippe.
Eine Gilde wird vom Gildenführer verantwortlich geführt. Er muss Pfadfinder sein und wird vom Gildenthing gewählt und vom Jungenschaftsführer sowie vom Stammesführer bestätigt. Das Gildenthing besteht aus den Spähern und Pfadfindern einer Gilde und beschließt über alle Angelegenheiten der Gilde.
Die Jungenschaft wird vom Jungenschaftsführer verantwortlich geführt. Er muss Kreuzfahrer sein und wird vom Jungenschaftsthing gewählt und vom Bundesführer betätigt. Das Jungenschaftsthing besteht aus den Pfadfindern der Jungenschaft und beschließt über alle Angelegenheiten der Jungenschaft.
Kreuzfahrer
Eine Kreuzfahrerrunde wählt aus ihrer Mitgliederschaft eine Älteste oder einen Ältesten, der bzw. die die Belange der Runde vertritt.
Der Kreuzfahrerkonvent wählt eine Kreuzfahrerälteste bzw. einen Kreuzfahrerältesten der die Belange der Kreuzfahrerstufe vertritt. Der Kreuzfahrerkonvent besteht aus allen Kreuzfahrerinnen und Kreuzfahrern und beschließt über alle Belange der Kreuzfahrerstufe.
Stämme
Ein Stamm wird von der Stammesführerin bzw. vom Stammesführer verantwortlich geführt. Sie bzw. er muss Kreuzfahrerin bzw. Kreuzfahrer sein und wird dem Stammesthing von der Bundesführerin bzw. vom Bundesführer zur Wahl vorgeschlagen. Das Stammesthing besteht aus allen Führerinnen und Führern und den Ältesten der Kreuzfahrerrunde eines Stammes und beschließt über alle Angelegenheiten des Stammes.
Bund
Der Pfadfinderbund Kreuzfahrer wird von der Bundesführerin bzw. vom Bundesführer verantwortlich geführt. Sie bzw. er wird vom Bundesthing gewählt. Das Bundesthing besteht aus allen Kreuzfahrerinnen und Kreuzfahrern, die Führer oder Älteste sind, sowie einem Kreuzfahrer aus der Kreuzbundgilde e.V.
Das Bundesthing beschließt über alle Angelegenheiten des Bundes.
Alle Führerinnen und Führer haben das Recht, eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter (Kornett) zu benennen.
6. Vermögen
Alle Sach- und Geldwerte des Pfadfinderbundes Kreuzfahrer sind Eigentum der Kreuzbundgilde e.V. mit Sitz in Bad Homburg.